>> BEDINGUNGEN
Kostenvoranschlag
Für den Kostenvoranschlag sind im allgemeinen die Bedingungen des italienischen Übersetzerverbandes ausschlaggebend.
Der Textumfang wird auf der Basis des Quelltextes durch die Funktion Extras - Wörter zählen - Zeichen (mit Leerzeichen) von Microsoft Word ermittelt.
Ausgangssprache oder Zielsprache
Die Berechnung kann entweder auf Basis des Quelltextes (Ausgangssprache) oder auf Basis des Zieltextes (Zielsprache) erfolgen.
In Italien gilt zumeist der Zieltext als Berechnungsgrundlage, da die
effektiv geleistete Übersetztungsarbeit berücksichtigt werden kann.
In Deutschland dient im Verlagswesen eher der Zieltext, im technisch-wissenschaftlichen Bereich eher der Quelltext als Abrechnungsgrundlage.
Ich persönlich ziehe den Quelltext als Berechnungsgrundlage vor, da in kürzester Zeit genaue Kostenvoranschläge gemacht werden können und der Kunde über den Endpreis der Übersetzung informiert ist.
Wenn Quelltexte nicht als Digitaldateien vorliegen, kann der Zieltext als Berechnungsbasis angesehen werden.
Normseiten, Zeilen und Schriftzeichen: Eine Faktor-Produkt-Beziehung
Als gebräuchlichste Berechnungsbasis gilt in Italien die so genannte Cartella (Normseite). Diese teilbare Maßeinheit zählt 1.500 Schriftzeichen (oder Anschläge).
In Deutschland ist hingegen die Berechnung nach vollen Zeilen (nicht teilbar) zu 55 Schriftzeichen üblich.
Das Schriftzeichen ist wie auch immer das Grundelement, auf das die anderen beiden Berechnungseinheiten reduziert werden können.
Zur Berechnung der Zeilen- oder Normseitenanzahl muss die Gesamtzahl der Schriftzeichen des Textes mit der Anzahl Schriftzeichen der verwendeten Maßeinheit dividiert werden.
Berechnung nach Wörtern
In der deutschen Sprache ist es aufgrund der Wortzusammensetzung schwieriger, Wörter als Berechnungseinheit zu verwenden. Die Wortanzahl kann bei Textabschnitten mit derselben Schriftzeichenanzahl auch innerhalb eines identischen Textes je nach Art und Stil des Textes stark variieren.
Die Berechnung nach Wörtern muss somit von Mal zu Mal vereinbart werden.
Unterschiedliche Normseiten und Normzeilen
Es gibt je nach Fachgebiet und Besonderheiten des jeweiligen Landes verschiedene Formate für Normseiten und Normzeilen:
- 1.250 Schriftzeichen: Normseite des "Rechtswesens", die bei Gerichten und Anwaltskanzleien üblich ist;
- 1.375 Schriftzeichen: Normseite AITI (Italienischer Verband der Übersetzer und Dolmetscher). Diese kann als "italienische Umstellung" (55 Schriftzeichen zu 25 Zeilen) der deutschen Zeile angesehen werden. Als in Deutschland vor allem die Übersetzungsbüros Normzeilen immer öfter von 60 Schriftzeichen auf 55 Schriftzeichen reduzierten, richtete sich auch der Verband AITI danach und schmälerte die "Cartella", die traditionell 60 Schriftzeichen zu 25 Zeilen zählte, auf ein Format von 55 Schriftzeichen zu 25 Zeilen;
- 1.500 Schriftzeichen: Klassische Normseite. Diese ist in allen europäischen Ländern gebräuchlich, vor allem im technisch-wissenschaftlichen Sektor und dem Sektor Werbung;
- 1.800 Schriftzeichen: Normseite des deutschen Verlagswesens. Diese wurde 1992 zwischen dem Verband deutscher Schriftsteller (VS) und dem Verleger-Ausschuss des Börsenvereines des Deutschen Buchhandels festgelegt;
- 2.000 Schriftzeichen: Normseite des Verlagswesens, die normalerweise von den italienischen Verlagshäusern verwendet wird.
- 50, 52, 55, 57, 60 Schriftzeichen: Unterschiedliche Normzeilen, die als Maßeinheit zur Berechnung der Zeilenanzahl angezogen werden.
